Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung tritt  per 01.01.2020. Entsprechend steigt der Lohnbeitrag von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Infolge der hälftigen Teilung  der Beiträge muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen AHV-Lohnabzug um 0.15% erhöhen.

Die neuen Beitragssätze im Überblick

Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV neu
bisher
4.35%
4.2%
4.35%
4.2%
8.7%
8.4%
IV 0.7% 0.7% 1.4%
EO 0.225% 0.225% 0.45%
Total AHV/IV/EO neu
bisher
5.275%
5.125%
5.275%
5.125%
10.55%
10.25%